Die E-Rechnung kommt und wird bleiben
Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Rechnungsaustausch in der Wirtschaft zu digitalisieren, Prozesse zu standardisieren und die Effizienz zu steigern. Durch die elektronische Rechnung (E-Rechnung) sollen Kosten gesenkt, Fehlerquellen minimiert und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Geschäftstransaktionen verbessert werden.
Bereits 2020 wurde die Rechnung als verpflichtendes Format für die Einreichung elektronischer Rechnungen an öffentliche Auftraggeber eingeführt. Ab 01. Januar 2025 tritt die gesetzliche Verpflichtung zur E-Rechnung nun auch für B2B-Unternehmen in Kraft, es gibt jedoch auch Übergangsfristen. Die Pflicht bedeutet, dass alle Unternehmen, die geschäftliche Transaktionen mit anderen Unternehmen durchführen, ihre Rechnungen elektronisch im Format ZUGFeRD oder XRechnung ausstellen und versenden müssen.