Zehn Tipps für das perfekte Projektteam
In diesem Beitrag befassen wir uns mit der Schlüsselfrage, wie man das ideale Projektteam zusammenstellt. Denn die richtige Teamzusammensetzung ist entscheidend für den...
Johannes Muck
Als Head of Marketing leitet Johannes die Marketing-Abteilung und ist dafür zuständig, die Markenbekanntheit von TOPIX sowie das Neukundenwachstum und die Kundenbindung zu stärken.
ca. 1 Min
Mit dem TOPIX KuG Rechner können Sie Ihr reduziertes Nettogehalt und die Differenz zu Ihrem regulären Nettogehalt im Falle von Kurzarbeit einfach und schnell bis auf wenige Euro genau ausrechnen. Weiter unten sehen Sie einen Screenshot der App.
Geben Sie dazu einfach Ihr reguläres Bruttogehalt und das Bruttogehalt bei Kurzarbeit ein. Beispielsweise verdienen Sie regulär 4.000€ Brutto im Monat. Bei 50% Kurzarbeit beträgt Ihr reduziertes Brutto (welches Ihr Arbeitgeber bereitstellt) noch 2.000€. Entweder kennen Sie Ihr reduziertes Brutto bereits oder Sie geben einfach den entsprechenden Prozentwert ein. Der KuG Rechner berechnet Ihnen dann in Abhängigkeit von Steuerklasse, Bundesland, Beschäftigungsverhältnis, Kindern und Leistungssatz (60% oder 67% ggf. mit Aufstockung durch den Arbeitgeber) näherungsweise Ihr ganz persönliches Nettogehalt.
Diese App wird Ihnen kostenlos von der TOPIX Business Software AG zur Verfügung gestellt und kann im App Store von Apple heruntergeladen werden. Nutzen Sie dazu einfach den folgenden Link: KuG Rechner im App Store
ca. 1 Min
Johannes Muck
Als Head of Marketing leitet Johannes die Marketing-Abteilung und ist dafür zuständig, die Markenbekanntheit von TOPIX sowie das Neukundenwachstum und die Kundenbindung zu stärken.
Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden.
In diesem Beitrag befassen wir uns mit der Schlüsselfrage, wie man das ideale Projektteam zusammenstellt. Denn die richtige Teamzusammensetzung ist entscheidend für den...
In der Welt der Softwareentwicklung sind Hersteller nicht nur technologischen Entwicklungen unterworfen, sondern auch abhängig von den Entscheidungen großer...
In gut einem Jahr soll es so weit sein: Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, fällt im Januar 2025 wohl der Startschuss zur Einführung elektronischer Rechnungen im...
TOPIX Business Software AG,
D-85521 Ottobrunn, Rudolf-Diesel-Straße 14
· T +49 89 608757-0 · info@topix.de
© 1990 - 2023 TOPIX Business Software AG · Alle Rechte vorbehalten · Die verschiedenen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber